Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung v2, veröffentlicht am .
Ich stimme der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung v2 zu.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Frybad Software- und Technologieberatung GmbH für die Nutzung des Dienstes „Fortlauf”
Stand: 20. September 2026 · Fassung: v2
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, ausschließlich unternehmerische Kunden
- Anbieter ist die Frybad Software- und Technologieberatung GmbH, Schleißheimer Str. 23, 80333 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 270903, vertreten durch den Geschäftsführer Youssef Sadek (nachfolgend „Anbieter”). „Fortlauf” ist ein Angebot des Anbieters.
- Diese Bedingungen gelten für die Bereitstellung und Nutzung von Fortlauf einschließlich der Programmierschnittstelle, der Anwendungsoberflächen und der zugehörigen Dokumentation (nachfolgend „Dienst”) zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
- Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Er wird Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB nicht angeboten. Mit der Registrierung erklärt der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Der Anbieter stellt dem Kunden den Dienst für die Dauer des Vertrags über das Internet zur Nutzung bereit. Der Dienst umfasst insbesondere das Erstellen, Prüfen, Übermitteln und Archivieren elektronischer Rechnungen sowie die zugehörigen Auswertungs- und Exportfunktionen.
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Produktdokumentation in ihrer bei
Vertragsschluss geltenden Fassung sowie aus dem vom Kunden gewählten Tarif der
Preisliste (§ 5 Abs. 1). Die Produktdokumentation ist unter
https://fortlauf.de/docsabrufbar und kann vom Kunden in wiedergabefähiger Form gespeichert werden. - Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst weiterzuentwickeln und zu verbessern, soweit der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht eingeschränkt wird und der Kunde nicht unangemessen benachteiligt wird. Einschränkungen des Leistungsumfangs richten sich nach § 13.
- Der Anbieter schuldet keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Hinweise im Dienst zu rechtlichen oder steuerlichen Anforderungen dienen der Orientierung und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
§ 3 Vertragsschluss; Regelungen über den elektronischen Geschäftsverkehr
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde den Registrierungs- bzw. Bestellvorgang abschließt und der Anbieter den Zugang zum Dienst freischaltet oder den Vertragsschluss in Textform bestätigt.
- Die Parteien vereinbaren, dass § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB auf Verträge zwischen ihnen keine Anwendung finden (§ 312i Abs. 2 Satz 2 BGB). Beide Parteien sind keine Verbraucher.
- § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BGB bleibt unberührt. Diese Bedingungen sind unter
https://fortlauf.de/agbabrufbar und können vom Kunden in wiedergabefähiger Form gespeichert werden. Jede Fassung dieser Bedingungen behält dauerhaft ihre eigene Adresse; die bei Vertragsschluss geltende Fassung bleibt auch nach einer Änderung abrufbar. - Der Anbieter speichert die bei Vertragsschluss geltende Fassung dieser Bedingungen sowie die Zustimmung des Kunden zu ihr. Der Kunde kann diese Bedingungen jederzeit unter der in Absatz 3 genannten Adresse abrufen und speichern.
- Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Nutzungsrecht und zulässige Nutzung
- Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, den Dienst im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Ein weitergehendes Recht an der Software wird nicht eingeräumt; die Software wird nicht überlassen.
- Der Kunde darf den Dienst im Rahmen seines Geschäftsbetriebs auch zur Abwicklung von Vorgängen seiner eigenen Kunden nutzen. Der Kunde bleibt dem Anbieter gegenüber für die Einhaltung dieser Bedingungen durch die von ihm zugelassenen Nutzer verantwortlich.
- Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten und Schlüssel geheim zu halten, den Dienst nicht rechtswidrig zu nutzen und die Verfügbarkeit und Sicherheit des Dienstes für andere Kunden nicht zu beeinträchtigen.
- Der Kunde stellt sicher, dass über den Dienst versandte Nachrichten keine Werbung enthalten, für die keine Einwilligung des Empfängers vorliegt.
§ 5 Vergütung, Abrechnung, Zahlungsverzug
- Die Vergütung richtet sich nach der für den vom Kunden gewählten Tarif bei
Vertragsschluss geltenden Preisliste. Die Preisliste ist unter
https://fortlauf.de/preiseabrufbar und wird dem Kunden vor Vertragsschluss in wiedergabefähiger Form zur Verfügung gestellt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. - Die Vergütung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum wird im Voraus abgerechnet. Nutzungsabhängige Entgelte werden nach Ablauf des Abrechnungszeitraums abgerechnet, in dem die Nutzung angefallen ist; sie können auch nach Wirksamwerden einer Kündigung noch abgerechnet werden, soweit die zugrunde liegende Leistung vor deren Wirksamwerden erbracht wurde.
- Die Zahlung erfolgt über den vom Kunden hinterlegten Zahlungsweg; der Anbieter zieht die Vergütung nach Rechnungsstellung über diesen Weg ein. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Fälligkeit.
- Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Anbieter nach vorheriger Ankündigung in Textform und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist die Leistungserbringung auf den unentgeltlichen Funktionsumfang zurückführen, bis der offene Betrag ausgeglichen ist (§ 320 BGB). Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt. Bereits erstellte und archivierte Dokumente bleiben dem Kunden zugänglich.
- Die gesetzlichen Rechte des Anbieters bei Zahlungsverzug bleiben im Übrigen unberührt.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
- Beide Parteien können den Vertrag zum Ende des jeweils laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Nutzt der Kunde den Dienst unentgeltlich, kann er jederzeit kündigen.
- Die Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB). Eine Kündigung des Kunden ist
insbesondere per E-Mail an
kontakt@fortlauf.demöglich. Stellt der Anbieter im Dienst eine Kündigungsmöglichkeit bereit, kann die Kündigung auch darüber erklärt werden. - Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.
- Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Recht des Kunden, über den Dienst neue Dokumente auszustellen. § 12 (Beendigung, Datenexport und Aufbewahrung) bleibt unberührt.
§ 7 Verfügbarkeit, Wartung und Störungen
- Der Anbieter stellt den Dienst mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bereit und bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit.
- Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt, soweit die Parteien nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbaren.
- Der Anbieter kann den Dienst für Wartungs-, Sicherheits- und Weiterentwicklungsarbeiten vorübergehend einschränken oder unterbrechen. Planbare Arbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit mit angemessenem Vorlauf an und führt sie, soweit zumutbar, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch.
- Störungen beseitigt der Anbieter im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich nach Kenntniserlangung.
- Zeiten, in denen der Dienst aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters nicht erreichbar ist, insbesondere bei Störungen der Internetanbindung des Kunden oder bei Ausfällen von Vorleistungen Dritter, gelten nicht als Nichtverfügbarkeit im Verantwortungsbereich des Anbieters.
§ 8 Mitwirkung und Verantwortlichkeit des Kunden
- Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen und über den Dienst verarbeiteten Daten und Dokumente verantwortlich.
- Die den Kunden treffenden gesetzlichen Pflichten, insbesondere die Pflichten zur Rechnungsstellung und zur Aufbewahrung von Rechnungen, bleiben seine eigenen Pflichten. Der Dienst unterstützt den Kunden bei deren Erfüllung; der Anbieter tritt dabei nicht an die Stelle des Kunden.
- Der Kunde benennt dem Anbieter eine Kontaktstelle und hält die im Dienst hinterlegten Stammdaten aktuell.
- Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm über den Dienst erzeugten Daten regelmäßig selbst zu sichern, soweit er sie für seine eigenen Zwecke benötigt.
§ 9 Datenschutz
- Verarbeitet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien hierüber einen Vertrag zur Verarbeitung im Auftrag nach Art. 28 DSGVO. Dieser Vertrag geht diesen Bedingungen in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
- Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, für die der Anbieter selbst
Verantwortlicher ist, enthält die Datenschutzerklärung des Anbieters unter
https://fortlauf.de/datenschutz. - Der Kunde ist für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung verantwortlich.
§ 10 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein darüber hinausgehender betragsmäßiger Haftungshöchstbetrag ist nicht vereinbart.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach den Absätzen 1 und 2 nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Kunden (§ 8 Abs. 4) für deren Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
- Die Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt von diesem Paragraphen unberührt. Eine Beschränkung der Haftung gegenüber betroffenen Personen ist mit diesem Paragraphen nicht verbunden.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 11 Sperrung
- Der Anbieter kann den Zugang des Kunden zum Dienst ganz oder teilweise sperren, wenn ein erheblicher Verstoß gegen § 4 vorliegt, wenn die Sicherheit oder der Betrieb des Dienstes für andere Kunden konkret gefährdet ist oder wenn der Anbieter gesetzlich oder behördlich hierzu verpflichtet ist.
- Der Anbieter kündigt die Sperrung nach Möglichkeit vorher in Textform an, nennt den Grund und gibt dem Kunden, soweit zumutbar, Gelegenheit zur Abhilfe. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfallen ist.
- Eine Sperrung wirkt auf den gesamten Zugang des Kunden zum Dienst. Der Anbieter legt ausdrücklich offen, dass der Kunde während einer Sperrung auch auf seine bereits archivierten Dokumente nicht zugreifen kann. Der Anbieter weist den Kunden hierauf in der Ankündigung nach Absatz 2 hin. Benötigt der Kunde während einer Sperrung Zugriff auf archivierte Dokumente zur Erfüllung eigener gesetzlicher Pflichten, stellt der Anbieter ihm diese auf Anforderung in Textform unentgeltlich zur Verfügung. Die Sperrung wird auf das erforderliche Maß und auf die erforderliche Dauer beschränkt.
- Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt für die Dauer einer vom Kunden zu vertretenden Sperrung bestehen.
§ 12 Beendigung, Datenexport und Aufbewahrung
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Der Kunde kann seine im Dienst gespeicherten Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit über die bereitgestellten Export- und Schnittstellenfunktionen in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format abrufen.
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Übergangszeitraum nach Beendigung. Nach Beendigung des Vertrags stellt der Anbieter dem Kunden den Abruf seiner Daten für einen Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen zur Verfügung. Der Zeitraum beginnt mit dem Wirksamwerden der Beendigung; erklärt der Kunde einen Wechsel zu einem anderen Anbieter, beginnt er mit dem Ablauf der Kündigungsfrist nach § 6 Abs. 2. Der Kunde kann diesen Zeitraum einmalig verlängern; er teilt die gewünschte Dauer in Textform mit. Während des Übergangszeitraums bleiben die Funktionen nach Absatz 1 uneingeschränkt nutzbar.
Technische Undurchführbarkeit. Ist ein Wechsel innerhalb des Übergangszeitraums technisch nicht durchführbar, teilt der Anbieter dies dem Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Wechselverlangen in Textform mit, begründet die Feststellung und benennt einen angemessenen Ersatzzeitraum von höchstens sieben Monaten. Während des Ersatzzeitraums bleiben die Funktionen nach Absatz 1 nutzbar.
Unterstützung beim Wechsel. Der Anbieter unterstützt den Kunden bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter in dem gesetzlich vorgesehenen Umfang. Die Regelungen dieses Paragraphen stehen dem Kunden bereits vor Vertragsschluss unter der in § 3 Abs. 3 genannten Adresse in wiedergabefähiger Form zur Verfügung.
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Dokumente, die der Kunde über den Dienst ausgestellt hat, werden im Archiv des Anbieters gegen Änderung und Löschung gesperrt gespeichert und können vor Ablauf der für sie maßgeblichen Aufbewahrungsfrist weder vom Kunden noch im laufenden Betrieb des Anbieters gelöscht werden. Der Anbieter bewahrt diese Dokumente bis zum Ablauf dieser Frist auf und hält sie dem Kunden auf Anforderung in Textform zum Abruf bereit. Über den Zeitraum nach Ablauf dieser Frist trifft dieser Vertrag keine Aussage.
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Löschung nach dem Übergangszeitraum. Daten des Kunden, die keiner gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen und nicht nach Absatz 3 gesperrt sind, löscht der Anbieter nach Ablauf des Zeitraums nach Absatz 2; der Kunde kann die Löschung auch schon vorher verlangen. Der Anbieter legt offen, dass dem Kunden hierfür derzeit keine Funktion im Dienst zur Verfügung steht. Bis zu deren Bereitstellung — vorgesehen bis zum 31. Dezember 2026 — veranlasst der Anbieter die Löschung selbst und bestätigt dem Kunden in Textform, welche Daten gelöscht wurden und welche einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen.
Grenze dieser Zusage, ausdrücklich benannt: Dokumente, die nach Absatz 3 bis zum Ablauf ihrer Aufbewahrungsfrist gegen Änderung und Löschung gesperrt sind, kann der Anbieter vor Ablauf dieser Frist nicht löschen — auch nicht auf Verlangen des Kunden.
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Die Regelungen des Vertrags zur Verarbeitung im Auftrag (§ 9 Abs. 1) über Löschung und Rückgabe personenbezogener Daten bleiben unberührt und gehen vor.
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Für den Abruf und die Bereitstellung der Daten nach den Absätzen 1 und 2 berechnet der Anbieter kein Entgelt.
§ 13 Änderungen dieser Bedingungen
- Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung aus einem sachlichen Grund erforderlich ist — insbesondere wegen einer Änderung der Gesetzeslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wegen einer behördlichen Anordnung, zur Beseitigung einer Regelungslücke oder zur Anpassung an eine Weiterentwicklung des Dienstes — und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung bleibt dabei unberührt.
- Die für den vom Kunden gewählten Tarif vereinbarte Vergütung wird durch Absatz 1 nicht geändert.
- Der Anbieter bietet dem Kunden die Änderung mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Wirksamwerden in Textform an und weist dabei auf die Änderung, den Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens und das Widerspruchsrecht nach Absatz 4 hin. Die Frist ist so bemessen, dass der Kunde den Vertrag nach § 6 Abs. 2 noch mit Wirkung vor dem Wirksamwerden der Änderung kündigen kann.
- Der Kunde kann der Änderung bis zum beabsichtigten Wirksamwerden in Textform widersprechen. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen Bedingungen fort. Der Anbieter kann den Vertrag in diesem Fall nach § 6 Abs. 2 kündigen.
- Eine Zustimmung des Kunden gilt nicht bereits deshalb als erteilt, weil er der Änderung nicht widerspricht.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 1 Abs. 3).